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Guthirt
Kirche, Meiringen
Bis
1938 gehörte die Gemeinde Brienz und das Oberhasli zur Kirchgemeinde
Interlaken.
Im
Juli 1938 erfolgte die Trennung des Gebietes Oberried bis Grimsel von der
Kirchgemeinde Interlaken, das Pfarrrektorat Brienz-Meiringen wurde gegründet.
Von nun an waltete ein Pfarrherr in Meiringen.
Seit
1923 übernahm
Pfarrer Merke von Interlaken die Gottesdienste im Dachstock der Dependance des
Hotel Bären in Brienz.
Am
16. Juni 1931 konnte die erbaute Kirche in Meiringen eingeweiht werden.
Sie
wird mittlerweile als „schützenswertes Objekt“ eingestuft.
Am
10. November 2006 konnte die Kirche ihr 75-jähriges bestehen feiern.
Gleichzeitig durfte nach kurzer, unfallfreier Um- und Neubauzeit das neue
Pfarreizentrum, durch Herrn Generalvikar P. Roland Trauffer, feierlich
eingeweiht werden.
Kapelle
Brienz
Vikar
Seckinger wurde beauftragt, Land für einen Kapellenbau in Brienz zu suchen. Im September
1939 konnte die Inländische Mission von der Gemeinde Brienz das Schulgut in
den Dindlen käuflich erwerben. Im gleichen Jahr hätte mit dem Bau der Kapelle
begonnen werden sollen. Doch wegen des Krieges wurde es Herbst 1940.
Pfarrer
Dominik Häusler war zu dieser Zeit erster Pfarrer von Meiringen-Brienz.
Nach
reiflichen Überlegungen, entschloss man sich, in Brienz eine Holzkapelle zu
bauen, welche denn auch am 16. Juni 1941 eingeweiht werden konnte.
Der
Wunsch einer Bruderklausen Kapelle scheiterte an den zu erwartenden
Schwierigkeiten aus Rom, da zu dieser Zeit Bruder Klaus erst selig gesprochen
war. Man einigte sich dann auf die Mutter Gottes als Kirchenpatronin.
Am
16. Juni 1941 konnte die Kapelle
in Brienz eingeweiht werden
Christopheruskapelle
Hohfluh
Im
März 1948 gründete Pfr. Häusler im Auftrag des Bischofs den
Kultusverein. Seine Aufgabe sollte der Bau einer Kapelle in Hasliberg-Hohfluh
sein.
Diese
wurde 1975 realisiert und 1977 konnte die Kapelle feierlich
eingeweiht werden.
Am 1. Januar 2007 wird
der Kultusverein aufgelöst. Dieser übergibt seinen Grundbesitz der Röm. kath.
Kirchgemeinde Oberhasli-Brienz als Kirchengut zwecks Weiterführung des Röm.-kath.
Gottesdienstes. Die Beschenkte verpflichtet sich zur Abhaltung solcher
Gottesdienste in regelmässigen Abständen.
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